Moeglichkeiten der Kostenerstattung fuer das Detektiv-Honorar

Detektivkosten Erstattung

In vielen Fällen haben Sie als Auftraggeber gegenüber dem Verursacher im Zuge eines Regress-Verfahrens die Möglichkeit der Rückerstattung des gesamten Detektei-Honorars durch den Schädiger.

Das heißt der Täter oder Schuldige muss Ihnen letztendlich nicht nur den Primärschaden, sondern auch die Ermittlungskosten erstatten, sofern fachgerecht gearbeitet und die entsprechenden Erfordernisse exakt eingehalten werden

Dies geschieht in vielen Fällen bei: 

Leisten Sich nicht nur einen Anwalt, sondern auch einen Detektiv!

Um vor Gericht obsiegen zu können und einen Anspruch auf die Rückerstattung der Detektivkosten zu haben, sollten Sie grundsätzlich folgendes beachten:

  1. Konkreter Verdacht, dass eine schwerwiegende Vertragsverletzung oder gar eine Straftat zu Ihrem Nachteil begangen wurde.
  2. Die Überwachung durch einen Privatdetektiv ist zur Aufklärung des Tatverdachts notwendig.
  3. Der Täter muss durch die Überwachung überführt worden sein.

Liegt das vor, so sind die notwendigen Kosten der Personenüberwachung in den meisten Fällen zu erstatten. Das heißt also, Sie können die Detektivkosten vom Verursacher, hier dem überführten Arbeitnehmer, zurückfordern.

Keine Regressmöglichkeit besteht natuerlich bei Vorlebensrecherchen oder Privatauskünften.

Lesen Sie hier welche Kosten für Detektivarbeiten anfallen können

Aufwand und Abrechnung

Grundsätzlich werden offiziellen Stundensätze sowie Kilometergeld und allfällige weitere Spesen (z.B: technische Unterstützung) verrechnet. Die Anzahl bzw. Dauer der Einsätze kann vorher bestimmt werden. Selbstverständlich kann auch ein Kostenlimit vereinbart werden.

Das Erstgespräch ist in der Regel kostenfrei und unverbindlich!

Kostenpauschalen sind in bestimmten Fällen möglich

In manchen Faellen wo der Aufwand abschätzbar ist kann auch oft eine Pauschalgebühr im Sinne der Kosten und Leistungstransparenz vereinbart werden.

Vorsicht vor Billiganbietern

Es kann auch vorkommen dass viele “geprüfte” Privatdetektive ihre Dienste anbieten ohne eine entsprechende Gewerbelizenz zu haben. Dabei ist eine Kostenrückerstattung nicht möglich. Beachten Sie auch dass es wie in vielen Gewerben beträchtliche Qualitätsunterschiede zwischen den Anbietern gibt. Jeder Dienstleister hat unterschiedliche Schwerpunkte, Qualitätsstandards, Erfahrung und Ressourcen.

Eine Beratung bringt auch Kostenklarheit

Sparen Sie Zeit und Geld bei der Detektivsuche, vergleichen Sie hier die Angebote und kontaktieren den für Sie richtigen Anbieter direkt für eine diskret und ausführlich Erstberatung.

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Author: Redaktion