Wirtschaftsdetektive ermitteln bei Diebstahl in der Arbeit

Diebstahl in der Arbeit? So überführen Wirtschaftsdetektive den Mitarbeiter, Kunden oder Konkurrenten

Ein unerschütterliches Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und dessen Angestellten ist das Um und Auf. Leider kommt es bisweilen vor, dass Arbeitnehmer dieses Vertrauen grundlegend missbrauchen, indem Sie den Arbeitsplatz als eine Art Selbstbedienungsladen betrachten und Dinge mitgehen lassen. Hierbei machen sie sich des Diebstahls schuldig und als Arbeitgeber sollten Sie derartige Dinge unterbinden. Wenn Sie mitbekommen, dass einer Ihrer Mitarbeiter stiehlt, aber nicht wissen, wie Sie dieses Fehlverhalten nachweisen können, so können Sie einen Detektiv engagieren, der dieser Sache auf den Grund geht, und Ihren Kollegen überführen kann.

Verdacht Diebstahl Arbeitnehmer

Oft dauert es ein Weilchen, bis überhaupt ein Verdacht entsteht und noch länger dauert es, bis sich dieser erhärtet und man konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Mitarbeiter Dinge klaut, die eigentlich zum Firmeneigentum gehören. Wenn hin und wieder kleine Dinge fehlen und unauffindbar sind, so neigt man schnell dazu, dies als Kleinigkeit abzutun, häufen sich diese Vorfälle allerdings, so ist dies ein großes Ärgernis. Leider ist es oft so, dass es Mitarbeitern, die Gegenstände vom Arbeitsplatz entwenden, oft gar nicht bewusst ist, dass ihr Verhalten kriminell ist. So kommt es oft vor, dass jemand Dinge wie Tintenpatronen oder Papier für den Eigenbedarf mit nach Hause nimmt und einfach hofft, dass dies nicht weiter auffällt. Dieses Verhalten führt jedoch längerfristig zu finanziellen Schaden für das Unternehmen und sollte nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden. Folgende Dinge weisen darauf hin, dass einer Ihrer Arbeitnehmer stiehlt:

  • Es sind immer häufiger Gegenstände abgängig, die auch nicht mehr auftauchen
  • Geld fehlt
  • Es fehlen vor allem höherwertige Gegenstände und Materialien – dies deutet insbesondere darauf hin, dass sich jemand ganz bewusst als Dieb betätigt und bösartige Absichten mit seinem Treiben verfolgt.
  • Dinge werden entwendet, doch es gibt keine Spuren von Einbruch
  • Dinge werden entwendet, die eigentlich mit speziellen Maßnahmen gesichert sind und es erheblichen Aufwand bedarf, diese zu stehlen. Dies könnte darauf hinweisen, dass ein Mitarbeiter, der mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut ist, diese Dinge mitgehen hat lassen.
  • Ein anderer Mitarbeiter wird am Arbeitsplatz bestohlen
WICHTIG: Wenn es vorkommt, dass sich ein Kollege aus der Ladenkasse bedient, gilt das in rechtlicher Hinsicht oft nicht als Diebstahl per se, sondern als Unterschlagung. So oder so, ist das Verhalten desjenigen, der Geld entwendet jedoch kriminell und nicht legal.

Wenn einer Ihrer Untergebenen klaut, so muss dies nicht zwangsweise das Firmeneigentum betreffen, auch einer Ihrer Mitarbeiter kann von einem Kollegen bestohlen werden. Wenn sich ein Untergebener in dieser Hinsicht an Sie wendet, so sollten Sie dies ernst nehmen und Sorge tragen, dass der Übeltäter überführt wird. Damit dies so rasch wie möglich bewerkstelligt werden kann, können Sie sich an eine Detektei wenden.

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Diebstahl nachweisen durch Detektiv

Sollten Sie konkrete Anhaltspunkte haben, dass einer Ihrer Mitarbeiter Gegenstände entwendet, und sollte Ihr Verdacht begründet sein, so besteht die Möglichkeit, den besagten Kollegen zur Rede zu stellen und ihn nachdrücklich darauf hinzuweisen, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen. Im besten Fall stellt sich heraus, dass Ihr Untergebener die Dinge aus Unwissenheit für den Eigenbedarf entwendet hat, sieht sein Fehlverhalten ein und kommt für den Schaden auf. Im schlimmsten Fall weigert er sich jedoch, sein Verhalten zuzugeben und macht damit weiter, die Firma als Selbstbedienungsladen zu missbrauchen. In diesem Fall ist es angeraten, sich an einen Detektiv zu wenden, der mit geeigneten Hilfsmitteln den Übeltäter auf die Schliche kommen kann und Beweismaterial sammelt, mit dem man Ihren Mitarbeiter überführen kann. Bei ihren Ermittlungsarbeiten bewahren Detektive stets Diskretion und verhindern so, dass der Dieb davon Wind bekommt und die erfolgreichen Ermittlungen verhindert. Auch wenn es um Vorbeugung geht, können Detektive behilflich sein, etwa indem sie Sie über Sicherheitsvorkehrungen beraten und Ihren Betrieb auf eventuelle Schwachstellen welche die Security betreffen untersuchen.

Bei seinem Vorgehen bedient sich der Ermittler folgender Methoden und Hilfsmitteln:

  • Moderne technische Geräte wie etwa Überwachungskameras
  • Wenn es sich bei dem betroffenem Unternehmen um einen Einzelhandelsbetrieb handelt, können Detektive dort auch als Testkäufer auftreten, um so festzustellen, ob sich der Mitarbeiter aus der Ladenkasse bedient.
  • Interne Anhörungen von Mitarbeitern: Dazu befragen die Detektive die Untergebenen und machen sich ein Bild vom Treiben der einzelnen Kollegen im Betrieb. Der Vorteil, diese Gespräche von einem Detektiv durchführen zu lassen und sie nicht selbst zu übernehmen besteht darin, dass so das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer intakt bleibt und Detektive wissen, wie ein Gespräch in diesem Fall geführt werden muss.
  • Chemische Dienstfallen: Hier wird mithilfe gewisser Substanzen dafür gesorgt, dass die DNA-Spuren des Diebes am Tatort haften bleiben, womit bestätigt wird, dass er Gegenstände mitgehen hat lassen.
  • Mitarbeiterüberwachung: Auf Wunsch kann ein Detektiv den verdächtigen Mitarbeiter auch observieren. 犀利士
    eberwachung-detektive-ueberwachen-arbeitnehmer/”>Hier erfahren Sie mehr über Mitarbeiterüberwachung.

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil wenn Sie einen Detektiv zu Rate ziehen besteht darin, dass der Rest der Mitarbeiterschaft erkennt, dass Sie im Falle von kriminellen Verhalten am Arbeitsplatz Konsequenzen ziehen und dies nicht durchgehen lassen. Dadurch werden illegale Handlungsweisen und unangemessenes Verhalten, das Ihrem Betrieb schaden könnte, vorgebeugt.

Folgen für Diebstahl am Arbeitsplatz

Sollte sich herausstellen, dass einer Ihrer Untergebenen ein Dieb ist und wenn konkrete Beweise dafür vorliegen, so können sie dem Übeltäter fristlos kündigen, da er seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat. In manchen Fällen, etwa wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass der Untergebene aus seinem Fehltritt lernen wird und das bestehende Arbeitsverhältnis dadurch keinen Schaden nimmt, kann er diesen vorerst auch mit einer Abmahnung abstrafen. Darüber hinaus muss der Mitarbeiter die Kosten für die Ermittlungsarbeiten des Detektivs übernehmen, wenn das gesammelte Beweismaterial eindeutig beweist, dass dieser Gegenstände und Geld aus dem Firmeneigentum entwendet hat. Dies erreicht man, indem man eine Schadensersatzklage gegen den Täter einreicht.

Wenn Sie in der Situation sind, dass in Ihrem Betrieb Gegenstände von einem Tag auf den anderen plötzlich Dinge verschwinden und Sie einen Ihrer Untergebenen verdächtigen, damit in Verbindung zu stehen und Diebstahl zu begehen, kann Ihnen ein Detektiv dabei helfen, herauszufinden, ob Ihr Verdacht berechtigt ist.

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Author: Redaktion

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