Wenn man als Haus- oder Wohnungseigentürmer sein Wohnobjekt an andere Personen weitervermietet, so geht man davon aus, seinen Besitz einem verantwortungsbewussten, redlichen Menschen anvertraut zu haben. Leider kommt es immer wieder dazu, dass man sich in seinem Gegenüber grundlegend getäuscht hat und dessen Verhalten und die zweifelhafte Nutzung des Mietobjektes zu Mietstreitigkeiten führen. Sollten sie mitbekommen, dass Nachbarn von seltsamen Geschichten über Ihren Mieter berichten oder sich dieser sogar zu einem veritablen Störfaktor entwickelt, so haben Sie die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu kündigen, sofern er gegen die im Mietvertrag festgesetzten Richtlinien verstößt.
Mietrecht
Mietverhältnisse sind im Grunde durch ein festes Regelwerk, dem Mietvertrag reglementiert. Wenn Sie im Besitz eines Wohnobjektes sind, das sie vermieten wollen, so ist ein Mietvertrag deshalb unabdingbar, andernfalls haben Sie, im Fall von Missbrauch seitens des Mieters, vor Gericht einen entscheidenden Nachteil. In den meisten Fällen gibt es bestimmte Gebote, die dem Mieter vorschreiben, wie er die Wohnung zu warten habe und welche Verwendungszwecke ihm untersagt sind. So finden sich folgende Richtlinien in einem standardmäßigen Mietvertrag:
- die Wohnung darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden
- die Wohnung muss zu Wohnzwecken benützt werden und darf nicht leerstehen
- die Wohnung darf nicht weitervermietet werden (Untervermietung wird von Mietvertrag zu Mietvertrag unterschiedlich geregelt.)
- die Wohnung darf nicht bewusst verwahrlost oder beschädigt werden.
Darüber hinaus ist eine Kündigung legitim, wenn der Mieter seine Nachbarn belästigt, etwa durch permanenten Lärm oder inakzeptables Verhalten. Ein spezielles Phänomen sind die sogenannten Mietnomaden, bei denen es sich um Menschen handelt, die ein Mietverhältnis eingehen und eine Wohnung nach kurzer Zeit völlig verwahrlost zurücklassen ohne die Miete zu zahlen.
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Detektive für Mietstreitigkeiten
Um den Missbrauch von Mietverhältnissen aufzudecken, haben sich zahlreiche Detekteien auf Mietrechtsangelegenheiten spezialisiert. Wenn Sie erleben, dass ihr Mieter durch sein Verhalten Anlass zu Ärger gibt oder den Verdacht haben, dass er die Wohnung heimlich zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, so besteht die Möglichkeit, sich an einen Detektiv zu wenden, der Beweismittel sammeln kann, die belegen, dass Ihr Mieter gegen das Mietrecht verstößt. Bei Ihren Ermittlungen gegen solche Mieter bedienen sich Detektive folgender Methoden:
- Sammeln von Informationen über die Benutzung der Wohnung vom Detektivbüro aus („virtuelle Hausbegehung“)
- Recherchen vor Ort über das Wohnverhältnis des Mieters
- Befragung der Nachbarn
- im Falle von Weitervermietung oder Leerstand: Ermittlung der tatsächlichen Wohnadresse des Mieters
- Feststellung des tatsächlichen Verwendungszweckes der Wohnung
- Aufspürung von Mietnomaden und Überprüfung der Zahlungsfähigkeit
- im Falle von Ruhestörung und konstanten Lärm durch den Mieter kann der Detektiv ein Lärmprotokoll erstellen
Nachdem der Mieter durch die Detektive überführt wurde, erstellen diese einen detaillierten Bericht in dem auch Beweismittel enthalten sind und welcher vor Gericht vorgelegt werden kann. Darüber hinaus stehen die Detektive, die in dieser Sache ermittelt haben auch als Zeugen zur Verfügung.
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Auch als Mieter wird kann es vorkommen, dass man Opfer von rechtswidrigen Verhalten seitens des Vermieters wird. So kommt es etwa mitunter vor, dass man plötzlich unerwartet eine Eigenbedarfskündigung von seinem Vermieter erhält. Obwohl man sich als Mieter zunächst hilflos angesichts dieser Ankündigung fühlen mag, kommt es nicht selten vor, dass der angebliche Eigenbedarf des Vermieters nur vorgeschoben ist, etwa, wenn das Mietverhältnis bereits seit vielen Jahren besteht, die Höhe der Miete eher gering ausfällt und der Eigentümer der Wohnung vorhat, das Wohnobjekt künftig zu einer höheren Miete weiterzuvermieten oder gar verkaufen zu wollen.
Doch auch wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag, dass der Vermieter am längeren Hebel sitzt und man als Nutzer der Wohnung keine Möglichkeit hat, diesen Schritt anzufechten, ist ein vorgetäuschter Eigenbedarf ein Verstoß gegen das Mietrecht, Dies hat für den Vermieter ernsthafte Konsequenzen, wenn diese Täuschung nachgewiesen werden kann.
Es gibt viele Arten, mit denen der Vermieter vorgibt, er würde das Wohnobjekt zum Eigenbedarf benötigen, wie etwa folgende:
- Vermieter gibt vor, dass ein Verwandter einziehen will: Hier gibt der Eigentümer vor, dass ein enger Verwandter aufgetaucht ist, der die Wohnung für sich benötigt, wie etwa dessen Bruder oder Schwester. In Realität jedoch gibt es diese Person nicht. In diesem Fall können Detektive ermitteln, ob diese Person tatsächlich existiert und ob sie diese Wohnung benötigt.
- Lügengeschichte: Der Vermieter erfindet Lügengeschichten, um seinen vorgetäuschten Eigenbedarf zu untermauern, wie etwa dass seine Kinder die Wohnung benötigen oder ein naher Verwandter hergezogen ist und die Wohnung benötigt.
- Mietwohnung soll zur Eigentumswohnung werden: Hier wird dem Mieter gesagt, er müsse die Wohnung verlassen, weil eine Gesellschaft das Haus gekauft habe und plant, die Mietobjekte in Eigentumswohnungen umzuwandeln.
Um herauszufinden, ob Ihr Vermieter bezüglich des Eigenbedarfs die Wahrheit sagt, können Sie einen Detektiv engagieren, der Nachforschungen zu diesem Fall betreibt. Um Ihren Vermieter zu überführen und Beweismittel zu sammeln, bedienen sich die Ermittler dabei folgender Methoden:
Kontrolle von Wohnungsinseraten: so lässt sich herausfinden ob das Wohnobjekt, dass im Falle von Eigenbedarf ja vom Wohnungsmarkt verschwunden werden sollte, wieder zur Vermietung vermittelt wird.
Observierung der Wohnung: Wer ist der neue Bewohner? Tatsächlich ein naher Verwandter? Was sagt das Klingelschild?
Befragung der Nachbarn und dem Umfeld des Vermieters: welche Informationen haben diese über die weitere Nutzung der Wohnung?
Sollten Sie tatsächlich Opfer eines vorgetäuschten Eigenbedarfs geworden sein und diesen Betrug nachweisen, so dürfen Sie Ihre Mietwohnung weiterhin benützen. Ist dies jedoch nicht möglich, etwa weil die Wohnung bereits anderweitig weitervermietet wurde, so muss der Vermieter sämtliche anfällige Kosten f犀利士
ür den Umzug in eine neue Wohnung übernehmen.
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Prostitution in Mietwohnung
Eine der wohl unangenehmsten Formen rechtswidriger Verwendung einer Privatwohnung ist, wenn der Mieter der Prostitution nachgeht. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Prostitution in Wohnungen nicht per se verboten ist, allerdings darf das Mietverhältnis in diesem Fall nicht privater Natur sein, sondern es muss von Anfang an festgelegt werden, dass es sich hier um eine gewerbliche Nutzung handelt. Leider ist es noch immer der Fall, dass die Dunkelziffer von Personen, die in ihren Privatwohnungen der Prostitution nachgehen, hoch ist. Sollten Sie jedoch einen Ihrer Mieter verdächtigen, dass er das Mietobjekt illegaler Weise zu diesen Zwecken missbraucht, etwa weil sich Nachbarn über Lärmbelästigung eindeutiger Natur zu jeder Tages- und Nachtzeit beschweren und die Person regelmäßig dabei beobachtet wird, wie sie fremde Personen mit wechselnden Gesichtern mit nachhause bringt, dann ist es angebracht, Nachforschungen über das Treiben des Mieters anzustellen. Da Prostitution in einer Privatwohnung jedoch sehr schwer nachzuweisen ist, sollten Sie in diesem Fall einen Detektiv beauftragen, der sich dieser Sache annimmt. Dafür haben sie folgende, äußerst vielversprechende Methoden:
- die Mitarbeiter der Detektei geben sich als potentielle Kunden aus und stellen so fest, ob der Mieter auf diesem Köder anspringt.
- Detektive protokollieren die Aktivitäten des Mieters, die Art und Anzahl der Personen die in der Wohnung ein und ausgehen, sowie die Lärmbelästigung.
- Die Detektive führen Befragungen in der Nachbarschaft durch
Sollte es sich tatsächlich herausstellen, dass der Mieter unerlaubterweise seine Mietwohnung für Prostitution nützt, so haben Sie das Recht, diesem zu kündigen.
Egal ob Sie Vermieter oder Mieter eines Wohnobjektes sind: wenn Sie unter dem rechtswidrigen Verhalten Ihres Vertragspartners und Mietstreitigkeiten zu leiden haben, können Sie einen Detektiv aufsuchen, der Beweismittel gegen die Verletzungen des Mietrechts sicherstellen kann
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Hier finden Sie einen Überblick der Standorte und Einsatzgebiete von Detektiven in Österreich