Das eigene Zuhause ist ein Rückzugsort, an dem man sich vom Stress des Alltags erholen möchte. Umso größer ist das Ärgernis, wenn respektlose Nachbarn das Bedürfnis auf Frieden anderer Menschen nicht berücksichtigen und für einen hohen Lärmpegel sorgen. Doch wenn Ruhestörung in Ihrer Umgebung ein ernstes Problem ist und lärmende Nachbarn trotz Gesprächsversuche keine Besserung zeigen, so ist es angeraten, die Dienste eines Detektivs in Anspruch zu nehmen, der in diesem Fall ermitteln kann, indem er stichhaltiges Beweismaterial sammelt, welches die Lärmbelästigung durch die Nachbarn offenlegt und das Sie der Polizei oder dem Gericht vorlegen können.
Ruhestörung Mietrecht
Dass man vom Treiben seiner Nachbarn gar nichts mitbekommt, ist leider unvermeidbar. Gewisse Tätigkeiten wie etwa die Inbetriebnahme bestimmter Haushaltsgeräte wie Bohrmaschinen, Staubsauger oder Waschmaschinen sind naturgemäß sehr laut und so kann es mitunter vorkommen, dass man gewisser Tätigkeiten des Nachbarn auch mitbekommt. Generell ist in Österreich mietrechtlich festgelegt, dass man sich so verhalten soll, dass man in den Nachbarwohnungen nicht davon gestört wird und im Idealfall nichts davon mitbekommen sollte. Das heißt konkret, dass die eigene Geräuschkulisse wie persönliche Gespräche, Fernsehgeräusche etc. Zimmerlautstärke nicht übersteigen sollen. Darüber hinaus sollten Tätigkeiten, die von Grund auf sehr laut sind, möglichst zügig durchgeführt werden, damit die Nachbarn den hohen Geräuschpegel nicht allzu lange mitanhören müssen.
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Ruhestörung Zeiten
Beim nachbarschaftlichem Zusammenleben gilt vor allem eines: Lärm ist nicht gleich Lärm. Ob ein hoher Geräuschpegel angebracht ist oder nicht, ist unter anderem davon abhängig, zu welcher Uhrzeit und an welchem Tag er erfolgt. So sind Geräusche die vom alltäglichen Haushalt herstammen offiziell von 6 Uhr Morgens bis 22 Uhr Abends erlaubt, inoffiziell gehört es jedoch zum guten Ton, dass man Ruhezeiten von 20 Uhr Abends bis um 7 Uhr Morgens einhält. Darüber hinaus, wird in vielen Mietverträgen auch eine Art Mittagsruhe vorgeschrieben, die von 12 Uhr bis 15 Uhr gilt. In dieser Zeit sollte man auf Tätigkeiten verzichten, welche einen hohen Geräuschpegel haben, wie etwa die Waschmaschine oder die Bohrmaschine in Betrieb zu nehmen. An besonderen Tagen, also Sonn- und Feiertagen, sollte man auf solche Handlungen gänzlich verzichten, da hier die Ruhezeiten den ganzen Tag eingehalten werden sollten. Wenn Sie sich in der Situation befinden, dass einer Ihrer Nachbarn auch während der Ruhezeiten häufig für einen übertriebenen Geräuschpegel sorgt und Sie sich davon gestört fühlen, so kann ein Detektiv beauftragt werden, das lärmende Verhalten des Unruhestifters eingehend zu dokumentieren, denn für einen Laien ist es schwer, wirklich nachzuweisen, dass sich der Nachbar nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten hält.
Ruhestörung durch Nachbarn
Für das nachbarschaftliche Zusammenleben gilt generell, dass der Geräuschpegel eines Anrainers 40 Dezibel während des Tages, also idealerweise bis 20 Uhr und 30 Dezibel während der Ruhezeiten, also ab 22 Uhr nicht überschreiten soll. Folgende Handlungsweisen können dazu führen, dass ein Nachbar die umliegenden Anrainer belästigt, da diese einen hohen Lärm verursachen:
- Ständiges Feiern, insbesondere Nachts
- Laute Musik
- nächtliche Arbeit
- laute Geräusche von Haustieren (z.B. permanentes Bellen eines Hundes )
- ständiges Trampeln und Klopfen
In diesen Fällen können Sie den Vermieter bieten, den Verursacher des Lärms zu Rede zu stellen, allerdings können derartige Unternehmungen ins Leere laufen, wenn der Unruhestifter einfach behauptet, dass er für den Lärm nicht verantwortlich ist. Deshalb ist es angeraten, das Treiben des Nachbarn erst zu dokumentieren, bevor Sie Ihren Mieter darüber informieren. Zahlreiche Detekteien haben sich darauf spezialisiert, stichhaltige Lärmprotokolle zu erstellen, mit denen man lärmende Nachbarn überführen kann.
Wenn sich die umliegenden Parteien, die direkt von der Lärmbelästigung des Nachbarn betroffen sind, entscheiden, eine Klage gegen den Unruhestifter einzubringen und nachgewiesen worden ist, dass die Ruhe nachhaltig aufgrund dem Treiben des besagten Nachbarn gestört wurde und unzumutbar ist, so kann diesem der Mietvertrag gekündigt werden. Da diese Beweise jedoch für Laien schwer zu beschaffen sind, kann es sich von Nutzen erweisen, einen Detektiv zu beauftragen, der Beweismaterial zusammenstellt, mit dem man den Täter überführen kann.
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Detektiv bei Lärmbelästigung
Wenn Sie das Problem haben, dass einer Ihrer Nachbarn Ihren Frieden stört, da aus seiner Wohnung beständig unzumutbarer Lärm dringt, und auch Gesprächsversuche keine Besserung gebracht haben, so besteht die Möglichkeit, eine Detektei mit diesem Fall zu beauftragen, die sich darauf spezialisiert hat, Lärmbelästigung aufzuspüren und nachzuweisen. Der Vorteil, in diesem Fall einen Detektiv zu Rate zu ziehen liegt insbesondere darin, dass Sie mithilfe eines stichhaltigen Beweismaterials, das gegen ihren Nachbarn spricht, höhere Chancen haben, dass dieser überführt wird und Sie somit Recht bekommen. Denn auch wenn Sie selbst die Lärmbelästigung durch den Nachbarn minuziös dokumentiert haben, so werden Ihnen diese Angaben nur bedingt hilfreich sein, wenn sich der unliebsame Nachbar einfach weigern sollte, sein Fehlverhalten zuzugeben. Aus diesem Grund erweist sich ein Bericht über die Ermittlungsergebnisse eines Detektivs als ideales Beweismittel, welches dem Vermieter oder dem Gericht vorgelegt werden kann. Ist einmal offiziell bestätigt, dass Sie sich im Recht befinden, so haben Sie auch höhere Chancen, vom Vermieter bestimmte Zugeständnisse wie etwa eine Mietminderung zu erwirken. Um nachbarschaftliche Unruhestifter zu überführen, bedienen sich Detektive folgender Methoden:
- Erstellung von Lärmprotokollen: Dies kann etwa so bewerkstelligt werden, dass sich der Detektiv zu bestimmten Zeiten in Ihrer Wohnung aufhält, in welcher der erwartungsgemäße Geräuschpegel des Nachbarn besonders hoch ist.
- Befragung der Nachbarn: Der Ermittler kann sich auch bei den Nachbarn über die Lärmbelästigung des Nachbarn erkundigen. Möglicherweise kann man diese als Zeugen gewinnen und im Idealfall sind diese dazu bereit, ebenfalls zu klagen, sofern ihre Ruhe ebenfalls leidet und sie sich vom Lärmpegel des Nachbarn gestört fühlen,
Darüber hinaus können Detektive bei Gericht als neutrale Zeugen einberufen werden, deren Aussage sehr viel Gewicht hat, da sie eine unvoreingenommene Herangehensweise an diese Angelegenheit haben.
Wenn Sie unter der permanenten Ruhestörung durch einen Nachbarn zu leiden haben und auch Gespräche um diesen zur Vernunft zu bringen zu nichts geführt haben, so sind Sie gut damit beraten, einen Detektiv zu Rate zu ziehen, der sich diesem Fall annimmt.
Wussten Sie dass Detektive auch bei Ermittlungen zum Mietrecht oder Nachbarschaftsstreit helfen?
Hier finden sie die Standorte von Detektiven in Österreich