Zerstört oder beschädigt man das Eigentum eines anderen, macht man sich der Sachbeschädigung schuldig. Dieses ist ein ernsthaftes Delikt, das schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich zieht. Diese Form der mutwilligen Zerstörung ist im alltäglichen Leben leider schon gang und gäbe, so können randalierende Trunkenbolde dafür verantwortlich sein, oder unliebsame Nachbarn drücken ihre Abneigung gegen die Bewohner des Nachbarhauses aus, indem sie im Affekt deren Eigentum zerstören und hoffen, dass dieser Akt des Vandalismus nicht auffliegt. Doch wer sich entsprechende Hilfe holt, der kann schnell herausfinden, bei wem es sich um den Randalierer handelt.
Wer das Problem hat, Teile seines Eigentums plötzlich zerstört oder beschädigt aufzufinden und nicht sicher beweisen kann, bei wem es sich um den Täter handelt, der hat die Möglichkeit, sich an einen Detektiv zu wenden, der mit den geeigneten Methoden und Hilfsmitteln vorgeht, um den Täter zu stellen, damit man Anzeige gegen ihn erstatten kann.
Sachbeschädigung und Vandalismus
Die Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums kommt in unserer Zivilgesellschaft häufig vor und verursacht immense finanzielle Schäden, sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Bereich. Um diese Tat zur Anzeige bringen, muss vorausgesetzt sein, dass es sich bei dem betroffenen Gegenstand nicht um das eigene Eigentum handelt, also dass es entweder einer anderen Person gehört oder im Besitz der Öffentlichkeit ist. Bei letzterem spricht man von einer sogenannten „gemeinschädlichen Sachbeschädigung“. Diese gilt als schwerwiegender als die Beschädigung von privatem Eigentum und wird dementsprechend auch härter bestraft. Folgende Tatbestände müssen in Österreich erfüllt sein, damit es im strafrechtlichen Sinne als „Sachbeschädigung“ zählt:
- Die Beschädigung einer Sache
- Die Zerstörung einer Sache
- Die Verunstaltung einer Sache
- Das Unbrauchbarmachen einer Sache
Ist der Gegenstand nur so leicht beschädigt, dass es keines großen Aufwandes bedarf um diesen wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, so ist der Tatbestand nicht gegeben. Konkret heißt das, dass der betroffene Gegenstand so stark beschädigt sein muss, dass es erheblichen Aufwandes bedarf, um ihn zu reparieren oder dass er irreparabel zerstört ist. Dabei ist egal, welchen Wert die Sache hat. Auch Gewalt gegen Tiere wird als Sachbeschädigung gewertet, wobei in diesem Fall das Tierschutzgesetz zu berücksichtigen ist. Als weitere Formen von mutwilliger Beschädigung gelten:
- Zerstörung von Bauwerken
- Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
Auch in diesen Fällen muss der Täter mit einer härteren Strafe rechnen, da diese als besonders schwerwiegend gelten.
Vandalismus
Eine besonders schwerwiegende Form ist der sogenannte Vandalismus, womit blinde Zerstörungswut gemeint ist und deren Täter wie wahre Berserker vorgehen, die in blinder Raserei alles mögliche ohne Rücksicht auf Verluste beschädigen. Trotz der scheinbaren Wahllosigkeit zeichnet auch dieses Verhalten insbesondere seine Mutwilligkeit aus. Eine besonders hervorstechende Eigenschaft von Vandalismus ist die scheinbare Zwecklosigkeit, die in der Regel mit der puren Lust an der Zerstörung in Verbindung steht.
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Sachbeschädigung aufklären
Die Opfer von mutwilliger Beschädigung, also diejenigen, deren Eigentum unter Vorsatz zerstört oder beschädigt wurde, stehen oft vor dem Problem dass sie nicht wissen, wer der Täter ist, oder aber, dass Sie zwar einen begründeten Verdacht haben, wer es gewesen sein könnte, dies aber nicht konkret nachweisen können. Sollten auch Sie in der Situation sein, dass Ihr Eigentum den Zerstörungsakten von anderen ausgesetzt wurde und nun konkrete Beweise benötigen, um erfolgreich zu klagen oder erst herausfinden müssen, wer für die Tat verantwortlich ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Detektiv zu engagieren, der sich dieser Sache annimmt und den Fall aufklären kann. Da das Phänomen der mutwilligen Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums recht häufig vorkommt, haben sich viele Detektive auf die Aufklärung dieses Tatbestandes spezialisiert und kennen die geeigneten Arbeitstechniken, um den Täter aufzuspüren und stichhaltiges Beweismaterial gegen diesen zu sammeln, mit dem sie ihn überführen können. Zudem weiß ein kompetenter Ermittler genau darüber Bescheid, welche Hilfsmitteln auf welche Weise erlaubt sind und von welchen man absehen sollte, um die Grenzen der Legalität nicht zu überschreiten. Um Vandalismus oder andere Formen der mutwilligen Zerstörung zu überführen, bedient sich ein Detektiv bei seinen Ermittlungsarbeiten der folgenden Methoden:
- Observation (etwa abwechselnd durch verschiedene Mitarbeiter der Detektei)
- Befragung von Personen aus dem direkten Umfeld, wobei auf diese Art auch Zeugen gewonnen werden können, die vor Gericht aussagen
- Einsatz von technischer Hilfsmitteln wie etwa Überwachungskameras (wobei diese auf dem eigenen Grundstück des Kunden installiert werden müssen)
- Einsatz chemischer Hilfsmitteln um DNA-Spuren des Täters zu sammeln
Der Vorteil in der Zusammenarbeit mit einem Detektiv besteht vor allem darin, dass dieser mit höchster Diskretion ans Werk geht und Sie keine Befürchtung haben müssen, dass der Täter mitbekommt, dass gegen ihn ermittelt wird und so keine Gelegenheit bekommt, seine Spuren zu verwischen.
Sachbeschädigung anzeigen
Wenn Sie von mutwilliger Zerstörung betroffen sind, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, der Ihnen juristischen Rat geben kann, wie Sie in dieser Sache vorgehen und dann Anzeige erstatten. Damit Sie mit dieser Erfolg haben, benötigen Sie stichhaltiges Beweismaterial, welches vor Gericht vorgelegt werden kann und die Schuld des Täters dokumentiert. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit einem Detektiv angeraten, denn dieser kann für Sie seriöses Beweismaterial sammeln und dieses als Basis für einen Bericht benutzen, der Ihnen bei einem Gerichtsprozess von großem Nutzen sein wird. Darüber hinaus kann ein Detektiv auch als Zeuge vor Gericht auftreten, um zu Ihren Gunsten gegen den Täter auszusagen.
Als Folge für die Beschädigung fremden Eigentums drohen entweder eine Geldstrafe oder, im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. Handelt es sich um als besonders schwerwiegend geltende Fälle wie etwa die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung öffentlichen Eigentums oder von wichtigen Arbeitsmitteln drohen sogar bis zu 5 Jahre.
Wenn derjenige, der sich der mutwilligen Beschädigung oder Zerstörung Ihres Eigentums schuldig gemacht hat, vor Gericht rechtmäßig verurteilt wird, so haben Sie die Möglichkeit, diesen auf Schadenersatz zu klagen, woraufhin er die Kosten für den Detektiv Ihnen zurückerstatten muss.
Wenn Sie feststellen müssen, dass Ihr Eigentum plötzlich beschädigt wurde und alle Zeichen auf einen mutwillige Sachbeschädigung hindeuten und um dies zu beweisen den Täter erst aufspüren müssen und Beweise erbringen müssen, so sind Sie gut damit beraten, einen kompetenten Detektiv zu Rate zu ziehen, der Ihnen in dieser Sache helfen kann.
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