(Aktualisiert am 10.5.2019)
Eine der wohl am weitesten verbreiteten illegalen wirtschaftlichen Delikten in Österreich ist die sogenannte Schwarzarbeit, umgangssprachlich auch „Pfusch“ genannt. Damit meint man Arbeit, die nicht offiziell ausgeführt wird, sondern gewissermaßen „unter der Hand“ erfolgt und dennoch auf finanziellen Gewinn ausgerichtet ist. Das Problem dieser inoffiziellen Dienstleistung besteht im Wesentlichen darin, dass keine Steuern gezahlt werden, weil ja kein Arbeitsvertrag oder Ähnliches besteht. Dadurch ergeben sich für die heimische Wirtschaft und den Staatshaushalt erhebliche finanzielle Schäden. Die Verbreitung von Pfusch ist so groß, dass sich dadurch eine eigene Schattenwirtschaft entwickelt hat, welche den offiziellen wirtschaftlichen Vorgängen schadet. Doch nicht nur der Staat ist von diesem Problem betroffen, auch sind es oft Arbeitgeber und Unternehmer, deren Mitarbeiter illegalen und nicht besteuerten Nebentätigkeit nachgehen. Wenn auch Sie miterleben müssen, wie einer Ihrer Untergebenen Sie auf diese Weise hintergeht, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Wirtschaftsdetektiv zu wenden, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist und weiß, welche Geschütze man auffahren muss, um Pfuschern das Handwerk zu legen.
Unbefugter Nebenjob
Das wohl größte Problem am Pfusch besteht darin, dass es weit verbreitet ist und in sämtlichen Lebenslagen praktiziert wird. Es betrifft den Tischler, der außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeiten Möbel herstellt und weiterverkauft, ohne dies in seiner Steuererklärung anzugeben gleichermaßen, wie den Computerfachmann, der inoffiziell Computer repariert, den Bauherren, der Eigenheime bauen lässt, unter dem Deckmäntelchen des Freundschaftsdienstes und dabei ein lukratives Nebeneinkommen erhält oder den hochrangigen Politiker, der bei Veranstaltungen Vorträge hält, dafür Honorare erhält und diesen Umstand vorm Finanzamt wohlweislich verschweigt. Obwohl Pfusch in Österreich eigentlich schon gang und gäbe ist und regelmäßig eine beträchtliche Anzahl von Geldscheinen heimlich unterm Tisch den Besitzer wechselt, handelt es sich bei dieser Form der illegalen Arbeit mitnichten um ein Kavaliersdelikt, sondern verstößt gegen mehrere Gesetze, wie etwa:
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- die Mitteilungspflicht gegen Behörden und Sozialträgern
In besonders harten Fällen geht es sogar so weit, dass bestimmte Dienstleister selbstständig Arbeit ausführen und im Ausmaß einer Vollzeittätigkeit Arbeit erledigen, ohne diese offiziell als Gewerbe anzumelden. Das Hauptmerkmal dieser illegalen Nebenjobs besteht darin, dass sie – im Gegensatz zu einer offiziellen Beschäftigung, für welche in der Regel ein Arbeitsvertrag aufgesetzt wird – mündlich vereinbart wird und die Dienstleistung bar bezahlt wird. So ist es schwer, diese unbefugte Beschäftigungsart aufzuspüren und nachzuweisen. Da dieses Phänomen jedoch ein enormes Problem für die heimische Wirtschaft darstellt, haben sich eine Vielzahl an Detekteien auf Pfusch spezialisiert. Im Zuge intensiver Beschäftigung mit der Thematik und den Tricksereien der Steuerbetrüger haben kompetente Wirtschaftsdetektive die idealen Methoden entwickelt, um Pfuscher aufzuspüren und deren Delikte zu beweisen. Sollten Sie als Arbeitgeber also direkt von den Folgen dieser Machenschaften betroffen sein, so lohnt es sich, einen vertrauenswürdigen Detektiv zu engagieren, der sich dieser Sache annimmt. Detektive wissen ganz genau Bescheid, welche Beweise gesammelt werden müssen um Schwarzarbeit in Österreich melden zu bzw. anzeigen zu können.
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Schwarzarbeit in Österreich aufspüren
Wenn man persönlich miterleben muss, dass andere Schwarzarbeit verrichten, handelt es sich in den meisten Fällen um folgende Phänomene:
- Man arbeitet mit einem bestimmten Betrieb zusammen, dessen Mitarbeiter nicht gemeldet sind, wodurch deren Tätigkeit nicht auf rechtmäßige Art und Weise erfolgt.
- Man stellt fest, dass ein Mitbewerber Pfuscher beschäftigt, womit er gegen die Wettbewerbsregeln verstößt
- Man ist Unternehmer bzw. Firmeneigentümer und einer der Mitarbeiter führt unerlaubte Nebentätigkeiten mit Zusatzeinkommen abseits des Hauptberufes aus.
Wenn man als Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass einer der Untergebenen einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht, so ist das ein schwerer Schlag. Nicht nur erweist sich dadurch die mangelnde Loyalität des Mitarbeiters, darüber hinaus haben die Machenschaften des besagten Untergebenen nicht zuletzt auch wirtschaftliche und finanzielle Nachteile des Unternehmens zur Folge, in dem er offiziell arbeitet. In besonders dreisten Fällen kommt es sogar vor, dass der Pfuscher für seine illegalen Nebentätigkeiten Arbeitsmaterial und -bekleidung der Firma verwendet, in der er offiziell angestellt ist. Bei Pfusch der von Arbeitnehmern ausgeübt wird, handelt es sich in einem Großteil der Fälle um einen Wettbewerbsverstoß. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber in diesem Fall berechtigt, sich die Hilfe eines Profis, wie etwa einem Detektiv, zu holen, welcher dem Treiben des Mitarbeiters nachgeht, um so festzustellen, ob der Verdacht des Arbeitgebers berechtigt ist. In vielen Fällen kommt es vor, dass sich Arbeitnehmer krankschreiben lassen, um einer illegalen Tätigkeit nachzugehen. Auf diese Weise kassieren sie Lohnfortsatzzahlungen parallel mit dem Geld das sie fürs Pfuschen bekommen. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass ein Mitarbeiter der sich offiziell im Krankenstand befindet, eigentlich vollkommen fit ist und die freigestellte Zeit für seine eigenen Geschäfte aufwendet, können Sie einen Detektiv beauftragen, wegen Krankenstandsmissbrauch zu ermitteln. Detektive bedienen sich professioneller Methoden wie eingehender Recherche und Observation, um auf diese Weise stichhaltiges Beweismaterial zu sammeln, das bei Gericht vorgelegt werden kann.
Wo kann Schwarzarbeit in Österreich gemeldet werden?
Sofern sich Ihr Verdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter bestätigt hat und ein stichhaltiges Beweismaterial gegen diesen erstellt wurde, können Sie Anzeige gegen diesen erstatten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den betroffenen Mitarbeiter bei der KIAB zu melden. KIAB ist die Abkürzung für: Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung. Dabei handelt es sich um eine Abteilung des österreichischen Finanzministeriums, die für das Aufspüren von illegaler Beschäftigungen zuständig ist. Ziel dieser Institution ist die Vorbeugung sowie die Verhinderung von Pfusch und seinen Folgen, um die Sicherheit der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Denn durch diese Form des Steuerbetrugs können letztendlich folgende negative Konsequenzen entstehen:
- unfaire Konkurrenzverhältnisse
- unberechtigter Wettbewerbsvorteil
- Sozialbetrug
Wenn Sie Zeuge geworden sind, wie jemand aus Ihrem direkten Umfeld Pfusch betrieben hat, so sind Sie dazu verpflichtet, diesen zur Anzeige zu bringen. Sollten Sie mitbekommen, dass jemand einer illegalen Beschäftigung nachgegangen ist und dieses dennoch nicht zur Anzeige bringen, gelten Sie in juristischer Hinsicht als mitschuldig und machen sich damit strafbar. Als direkte Folge wird sowohl derjenige, der die Arbeit illegal ausgeführt hat, als auch der Auftraggeber in den meisten Fällen zu einem Bußgeld verurteilt. Aus diesem Grund sollten Sie, sobald Sie stichhaltige Beweise dafür haben, dass jemand dieser betrügerischen Tätigkeit nachgeht, diese der Polizei vorlegen und zur Anzeige bringen. Dabei sollten Sie bedenken, dass diese Meldung auch für Sie Vorteile einbringt, denn falls Ihre persönlichen wirtschaftlichen Erfolge durch den Pfusch beeinträchtigt sind und der Verursacher vor Gericht verurteilt wird, so haben Sie die Möglichkeit, diesen auf Schadenersatz zu klagen.
Wenn auch Sie miterleben müssen, wie in Ihrem direkten Umfeld Schwarzarbeit betrieben wird, oder Sie sogar unmittelbar davon betroffen sind, so fahren Sie am besten damit, einen Detektiv zu beauftragen, der den Pfusch nachweisen kann.
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