In vielen Fällen haben Sie als Auftraggeber gegenüber dem Verursacher im Zuge eines Regress-Verfahrens die Möglichkeit der Rückerstattung des gesamten Detektei-Honorars durch den Schädiger. Das heißt der Täter oder Schuldige muss Ihnen letztendlich nicht nur den Primärschaden, sondern auch die Ermittlungskosten erstatten, sofern fachgerecht gearbeitet und die entsprechenden Erfordernisse exakt eingehalten werden Dies geschieht in vielen Fällen bei: Ehescheidungen (sprich …