Wirtschaftskriminalität ist keine Seltenheit. Allerdings bleibt sie häufig unentdeckt. Dies liegt vor allem daran, dass wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte auf einer ausgesprochen komplizierten Verzahnung von Privat- und Strafrecht auf der einen sowie Wirtschaft und Recht auf der anderen Seite beruhen. Gerade die Straftatbestände der Untreue (§ 153 StGB) und des Betrugs (§ 146 StGB) sind häufig Gegenstand zahlreicher Debatten und aufregender Fälle. …