Die Vermögensdelikte – ein kurzer rechtlicher Überblick
Die Untreue wird im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) durch § 153 unter Strafe gestellt. Zweck des Gesetzes ist es, das Vermögen zu schützen. Dem gleichen Zweck dienen auch andere Strafnormen (z. B. Betrug nach § 146 StGB), weswegen man von Vermögensdelikten spricht. Der Untreue machen sich Personen strafbar, wenn sie ihre Befugnis, über das Vermögen eines anderen zu verfügen, missbrauchen und hierdurch diese andere Person am Vermögen schädigen. Bei der hierfür notwendigen Befugnis handelt es sich immer um eine Art der Vollmacht. Sie kann entweder durch Gesetz angeordnet werden oder durch ein Rechtsgeschäft. Die Untreue ist deshalb ein Straftatbestand, der das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem betrifft. Letzterer missbraucht seine Stellung, um seinem Auftraggeber zu schaden und mindert hierdurch dessen Vermögen.
Finden Sie den passenden Detektiv!
Das Gesetz sieht vor, dass diese Schädigung wissentlich geschehen muss. D. h. eine bloß unabsichtliche Schädigung des zu verwaltenden Vermögens ist nicht ausreichend, um eine Strafbarkeit nach § 153 StGB zu begründen. Gerade hier wird es in der Praxis sehr schwierig. Denn es geht darum zu beweisen, dass der Bevollmächtigte das Vermögen seines Auftraggebers schädigen wollte und um die Qualität seines Handelns wusste. Allerdings bleibt jedem schon aus tatsächlichen Gründen der vollständige Blick in den Kopf eines anderen unmöglich. Es braucht deshalb klarer Fakten, um die inneren Vorgänge des Täters vor Gericht beweisen zu können. Hierbei können Detektive hilfreich sein. Denn durch deren langjährige Ermittlungstätigkeiten sind diese besonders darin geübt, Unklarheiten aufzudecken. Dies kann unter Umständen eine große Herausforderung sein. Schließlich verfügt der typische Täter der Untreue oder des Betruges über ein großes Maß an wirtschaftlichem Verständnis. Dieses wird er nutzen, um seine Aktivitäten zu verschleiern. Ein Ermittler muss deshalb ni威而鋼
cht nur sein kriminologisches Handwerkzeug beherrschen, sondern auch wirtschaftlich denken und Zusammenhänge zwischen Ökonomie und dem Recht erkennen können.
Diese Fähigkeiten sind auch beim zweiten Schritt des Untreuebeweises von Relevanz. Denn das StGB sieht vor, dass sich der Täter nur strafbar macht, wenn dem Opfer ein Vermögensschaden entsteht. Diesen wird der Täter in der Praxis so gut wie immer zu verschleiern versuchen. Hierfür bedienen sich die meisten Leute sämtlicher Tricks der Buchführung. Oft werden Unterlagen aber auch einfach vernichtet oder versteckt. Der Nachweis des Vermögensschadens wird hierdurch natürlich ausgesprochen erschwert.
Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten
Da aus der Untreue des Bevollmächtigten große Schäden entstehen können, ist das Gesetz recht streng. Es sieht einen Strafrahmen von bis zu sechs Monaten für kleinere Schäden vor. Alternativ können die Gerichte hier auch eine Geldstrafe von maximal 360 Tagessätzen verhängen. Bei großen Schäden kommt gem. § 153 Abs. 2 StGB ein strengerer Strafrahmen zum Einsatz. Bei Schäden von mehr als 3.000 Euro beträgt die Strafe bis zu drei Jahren Gefängnis. In besonders schweren Fällen, die ab einem Vermögensschaden von 50.000 € vorliegen, beträgt die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr. Sie kann auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden. Wirtschaftskriminalität wird also auch vom Gesetzgeber mit der nötigen Ernsthaftigkeit betrachtet.
Finden Sie den passenden Detektiv!
Voraussetzungen für Untreue:
- Bevollmächtigter missbraucht seine Stellung wissentlich
- Vermögensschaden
Rechtsfolge: Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren in besonders schweren Fällen
Das Wirtschaftsstrafrecht ist sehr komplex.
Untreue und Betrug zu beweisen, ist deshalb besonders schwer. Gute Detektivarbeit leistet einen immensen Beitrag bei der Aufklärung dieser Sachverhalte und unterstützt dadurch die rechtliche Einordnung der jeweils in Frage stehenden Handlungen. Damit der Beweis auch wirklich gelingt, sollte auf die richtige Detektei gesetzt werden. Es gilt folglich, seriöse Anbieter zu erkennen.
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist dabei die Verifizierung der Detektivarbeit. Denn in Österreich ist der Beruf des Detektivs gesetzlich als Teilgewerbe des Sicherheitsgewerbes geregelt (vgl. § 129 der Gewerbeordnung). Demnach müssen Gewerbetreibende einen Nachweis ihrer Befähigung erbringen. Dies geschieht durch das Bestehen einer Prüfung oder den Nachweis etwaiger Zeugnisse. Es kann also nicht jeder einfach so Detektiv werden.
Darüber hinaus bestehen einige Verbände, in denen sich verschiedene Detektive aus dem ganzen Land zusammengeschlossen haben. Ein solcher ist z. B. der Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV). Eine Mitgliedschaft in einem dieser Verbände ist ebenfalls ein Zeichen für solide Detektivarbeit. Denn üblicherweise besteht bei den Verbänden auch die Möglichkeit, sich über die Mitglieder bei mangelhafter Arbeit zu beschweren. Im Wiederholungsfall droht diesen ein Ausschluss.
Private Ermitttler helfen auch bei
Finden Sie den passenden Detektiv!
Hier finden Sie alle Orte und Städte von Detekteien in Österreich.