Der Detektiv – wie arbeitet er?
Wenn ein Unternehmen oder eine private Person einen Detektiv beauftragt, so kommt zwischen den beiden Parteien ein Dienstvertrag zustande, der dem deutschen BGB (Bundesgesetzbuch) entspricht. Dieser wird jedoch nicht an einen womöglichen Erfolg der Detektivarbeit gebunden. Vielmehr ist die Beauftragung des Detektivs eine Alternative zur Überwachung von der Polizei. Der Unterschied ist, dass man nicht direkt rechtliche Behörden auf gewisse Dinge aufmerksam macht und zunächst selbst Informationen einholen möchte.
Wichtig ist es, zwischen dem normalen Detektiv und dem Kaufhausdetektiv zu unterscheiden: Während letzterer kein richtiger Detektiv ist, sondern vielmehr jemand, der darauf achtet, dass Ladenbesucher keinen Diebstahl begehen, befasst sich der klassische Detektiv mit dem Beschaffen von Informationen, mit Ermittlungen und mit dem Lösen von Rätseln.
Sicherlich kennen die meisten Menschen Detektivserien, die mittags im TV zu sehen sind und sich mit kuriosen Fällen befassen. Allerdings arbeiten Detektive in Wahrheit etwas anders: Die Arbeit ist oft langwieriger und viel mehr mit Recherchen verbunden. Auch unliebsame Arbeiten, wie mühsame Ermittlungen für Rechtsbehörden oder Wirtschaftsunternehmen gehören zum Tagesablauf. Zudem muss ein Auftrag sich auch für den Detektiv bezahlt machen: Ein privater Auftrag, bei dem nur ein geringes Budget geboten wird, wird nicht von jedem Detektiv angenommen werden.
Doch hier stellt sich die Frage: Wie viel Freiheit besitzen Detektive, wenn es um die Ermittlungen geht? Welche Rolle spielt die Privatsphäre von anderen Menschen? Und darf ein Detektiv genau dasselbe wie die Polizei?
Tatsächlich sieht auch hier die Realität oft ganz anders aus als Film und Fernsehen uns vermitteln möchten. Die Arbeit der Detektive ist an strenge Richtlinien gekoppelt, welche von deutschen Detektiv-Verbände festgelegt worden sind. Als Basis dafür was ein Detektiv alles machen darf, gilt für ihren Einsatz das Strafgesetzbuch, die Gewerbeordnung sowie auch die Strafprozessordnung. Es gibt genaue rechtliche Grundsätze bzw. einen festen Rahmen, in dem ein Detektiv sich bewegen kann. Durch sehr genaue Kenntnis Rechtslage, ist ähnlich wie bei Anwälten eine sehr exakte und kalkulierte Vorgehensweise möglich und nötig.
Die Rechte von Detektiven – was man darüber wissen sollte
Aus rechtlicher Sicht bekleidet der Privatdetektiv kein öffentliches Amt. Er hat daher nicht so viele Freiheiten wie beispielsweise ein Polizist. Selbst bei einer Ermittlung bleibt der Detektiv eine Privatperson. Er darf daher polizeiliche Ermittlungen, sollten diese gleichzeitig erfolgen, in keinem Fall erschweren oder sogar in irgendeiner Form gefährden. Allerdings darf er Ermittlungen und Recherchen anstellen, sofern er sich an die Richtlinien des Strafgesetzbuches bzw. an jene des Datenschutzgesetzes hält. Dabei spielen die Persönlichkeitsrechte stets die wichtigste Rolle. Dazu zählen unter anderem die Privat- und Intimsphäre, die Grundrechte, die persönliche Ehre, das Recht am eigenen Bild und Wort sowie auch das Recht auf Selbstbestimmung.
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Durchsuchungen, Befragungen & CO. – die Ermittlungsbefugnisse des Detektivs
Grundsätzlich wird bei den Ermittlungsbefugnissen zwischen Befragungen, Durchsuchungen, Beobachtungen und der Verwendung technischer Hilfsmittel unterschieden. Diese Punkte erklären wir nun im Folgenden genauer.
Beobachtungen
Bei einer Beobachtung (Observation) spielen sowohl der Ort als auch das Geschehen die entscheidende Rolle. Hier gilt, dass ein Detektiv niemanden in seinem eigenen Haus bzw. in seiner Wohnung beobachten darf, ganz egal, ob mit oder ohne technischen Hilfsmitteln.
Natürlich darf bei einer Observation kein Hausfriedensbruch begangen werden. Findet die Beobachtung an einem Ort statt, wo sich keine anderen Menschen aufhalten, kann die Observation hier sogar als akuten Eingriff in die Privatsphäre gewertet werden. Erlaubt sind jedoch stets Beobachtungen, die in der Öffentlichkeit stattfinden. In Intimräumen, wie Umkleidekabinen oder Toiletten, darf ein Detektiv keine Fotos machen oder Personen beobachten.
Durchsuchungen
Wichtig sind bei einer Durchsuchung die Regelungen des deutschen Strafgesetzbuchs. Hausfriedensbruch ist verboten, allerdings ist es einem Detektiv gestattet, persönliche Objekte zu durchsuchen – wie zum Beispiel Tagebücher, Hosen- oder Jackentaschen oder auch Handtaschen. Es ist ihm sogar erlaubt, davon Fotos anzufertigen, um Beweise zu sichern.
Doch Vorsicht: Sind Gegenstände in irgendeiner Form vor dem Zugriff durch Dritte geschützt – wie durch ein Passwort oder ein Vorhängeschloss – so darf man sich keinen Zutritt verschaffen. Dies schreibt der § 202 StGB vor. Als nicht geschützt gelten Unterlagen, die sich offen auf einem Tisch (o.Ä.) in einem Raum befinden, der nicht abgeschlossen ist. Würde die Tür jedoch abgeschlossen sein, wäre das Betreten wiederum verboten.Befragungen
Eine Befragung von einem Detektiv ist nicht mit einer Vernehmung wie bei der Polizei gleichzustellen – auch dann nicht, wenn es um einen Strafbestand geht. Er darf sich natürlich auch nicht als eine andere Person ausgeben, als er tatsächlich ist, sondern muss sich, falls er dies tun möchte, als Detektiv zu erkennen geben.
Verwendung technischer Hilfsmittel
Ein Detektiv darf keine Fotografien im privaten Bereich einer Person anfertigen, denn hier würde das Persönlichkeitsrecht verletzt. Allerdings kommt es hier auch auf den individuellen Einzelfall an. So ist eine verdeckte Beobachtung, bei der auch Fotografien angefertigt werden, erlaubt, wenn es darum geht, höhere Interessen zu schützen. In der Regel ist es jedoch verboten, eine dauerhafte Videoüberwachung durchzuführen. Ein Beispiel wäre ein Raum, der durchgehend überwacht wird oder auf dem Gespräche aufgezeichnet werden. Dies wird in den meisten Fällen als massiven Eingriff in die Privatsphäre – hier spricht man vom Recht am gesprochenen Wort – gesprochen.
Das Aufzeichnen mit Hilfe von Abhörgeräten, wie zum Beispiel Wanzen, ist ebenfalls verboten. Erlaubt ist jedoch, ein Telefongespräch über einen Dritten, der sich im Raum befindet, mitzuhören – dies kann später sogar vor Gericht als Zeugenaussage genutzt werden. Auch eine Beobachtung mit der Hilfe eines GPS-Geräts ist nicht zulässig.
Welche Rechte haben Detektive noch?
- Detektive dürfen niemanden verhaften. Allerdings sind sie dazu befugt, eine Person vorübergehend festzuhalten, sofern die Polizei abwesend ist und jemand auf frischer Tat ertappt wurde oder auch zu flüchten droht.
- Körperverletzung in jeglicher Art ist verboten.
- Detektive müssen sich an die gängigen Regeln für Privatpersonen zum Gebrauch von Schusswaffen halten.
- Detektive dürfen keine Verdächtigen abtasten – dies ist nur der Polizei gestattet.
- Sie dürfen vom Notwehr-Recht Gebrauch machen.
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